In Zeiten der Finanzkrise und Kurzarbeit ist der Lohnausfall kein unerhebliches Thema mehr.
Zuerst halten die Arbeitnehmer meistens erst einmal still, um nicht unangenehm aufzufallen,
denn falls es tatsächlich zu Entlassungen kommt, steht man vielleicht ganz weit oben auf der Liste.
Daher sind Betroffene nicht selten sogar zu unentgeltlichen Überstunden oder sogar Lohnverzicht bereit.
Doch in den meisten Fällen bewirkt der gut gemeinte Aktionismus nur eine Schonfrist.
Am Ende steht der Arbeitnehmer ohne Arbeit da, hat die Rücklagen aufgebraucht und dem fehlenden Lohn kann er nur noch nachtrauern.
Der Staat hilft immer weniger hilft bei Hauptrisiken Unfall, Berufsunfähigkeit oder Lohnausfall, dies ist sicher.
Daher ist jeder selbst gefordert, für ausreichenden Schutz sowie Absicherung für diese Risikofälle zu sorgen.
Eine Unfall-versicherung beispielsweise sichert beim Unfall ab: Vorbeugende Maßnahmen,
Geldleistungen wie der finanzielle Ausgleich des Lohnausfälle, Rentenauszahlung oder Kapitalleistungen, Behandlungskosten,
Rehabilitation oder anderes. Denn folgende Leistungen kann die Unfallversicherung abdecken:
Lebens-versicherungen sind ebenso eine Möglichkeit für den Risikoschutz, eine Kombination aus Geldanlage und Vorsorge.
Die Möglichkeiten reichen von der
Geldanlage,
Altersvorsorge (klassisch oder fondsgebunden) über die Einmalauszahlung oder der lebenslangen Rente.
Die Lebensversicherung gewährleistet eine garantierte, attraktive Mindestverzinsung sowie spannende und stabile Renditechancen.
Die Lebens-versicherung gehört heutzutage zu jeder modernen Altersabsicherung,
wobei eine kapital bildende Lebensversicherung neben den steuerlichen Vorteilen insbesondere zwei weitere Vorzüge hat:
Durch eine Kapitallebensversicherung kann die Familie und man selbst abgesichert werden
und gleichzeitig kann eine Altersvorsorge mittels hoher Rendite aufgebaut werden.
In Deutschland werden die Lebensversicherungen derzeit staatlich gefördert und sind steuerlich absetzbar.
Die private Lebensversicherung ermöglicht zusätzliche die volle Auszahlungssumme als steuerfrei zu erhalten,
wenn der Versicherungsvertrag wenige Voraussetzungen erfüllt.
Im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung zahlt eine Risiko-Lebens-versicherung lediglich im Todesfall des Versicherungsnehmers,
so dass diese nicht geeignet ist, um die eigene Person abzusichern.
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