In der Regel werden gesetzlich Versicherte im Krankenhaus in einem
Mehrbettzimmer untergebracht und von einem diesthabenden Arzt
behandelt. Durch eine Krankenhauszusatzversicherung können Sie
die freie Auswahl der Klinik sowie die Unterbringung in einem
Ein- oder Zweibettzimmer absichern. Zudem besteht ein Anspruch auf
Behandlung durch den Chefarzt.
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