In der Regel werden gesetzlich Versicherte im Krankenhaus in einem Mehrbettzimmer untergebracht und von einem diesthabenden Arzt behandelt.
Durch eine
Krankenhauszusatzversicherung
können Sie die freie Auswahl der Klinik sowie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer absichern.
Zudem besteht ein Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt.
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